Germany-Stuttgart: Pharmaceutical products

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Title Germany-Stuttgart: Pharmaceutical products
OJEU (High Value) 038273-2021
Type Invitation to tender
Date Published 2021-01-26
Deadline 2022-03-18 23:59:00
Nature Of Contract Supply contract
Awarding Authority
Procedure Open procedure

Description :
CONTRACT NOTICE


Section I: Contracting authority

I.1) Name and addresses:
Official name: AOK Baden-Württemberg
Postal address: Presselstraße 19
Town: Stuttgart
Postal code: 70191
Country: DE
Contact person: AOK Baden-Württemberg
E-mail: ohv@bw.aok.de
NUTS code: DE1
Main address: www.aok.de/bw

Communication
I.3) Procurement documents
(URL):https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0D026/documents

Additional Information
I.3.4) Additional information can be obtained from:
I.3.8) to the above mentioned address
I.4) Type of the contracting authority: BODY PUBLIC

Main Activity
I.5.1) Main Activity: HEALTH

Section II: Object of Contract


Title:
Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

Reference number: OHV 2020-1

II.1.4) Short description
Das vorliegende Open-House-Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht und wurde erstmalig am 25.3.2020 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (ABI. EU 2020/S 060-143173) veröffentlicht (sog. Erstbekanntmachung). Die Auftraggeberin hat den Beschaffungsbedarf zu diesem Verfahren erweitert und gibt dies, entsprechend ihrer Ankündigung unter Abschnitt II.2.4) der Erstbekanntmachung und Abschnitt A.I.4 der Teilnahmebedingungen hiermit bekannt.

Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am

1.6.2020 und beträgt maximal 24 Monate. Sie endet spätestens am 31.5.2022. Ein Vertragsschluss ist innerhalb dieses Zeitraums jederzeit zu einem Monatsersten möglich.


Information about lots
II.1.6) This contract is divided into lots: no

Description: Item/Lot 1
NUTS code: DE1
II.1.4) Short description
Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen benannten Wirkstoffen. Die AOK hat den Beschaffungsbedarf des ursprünglich durch die Bekanntmachung ABI. EU 2020/S 060-143173 bekannt gemachten Open-House-Verfahrens dahingehend erweitert, dass auch für Arzneimittel mit den folgenden Wirkstoffen im Rahmen dieses Verfahrens Vereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V geschlossen werden sollen:

1. Triptorelin embonat – Pamorelin* (Lfd.-Nr. 4 der Wirkstoffliste),

2. Raltegravir (Lfd.-Nr. 5 der Wirkstoffliste),

3. Lanreotid (Lfd.-Nr. 6 der Wirkstoffliste),

4. Lipegfilgrastim (Lfd.-Nr. 7 der Wirkstoffliste),

5. Ustekinumab (Lfd.-Nr. 8 der Wirkstoffliste).

*Vom Beschaffungsbedarf umfasst sind insoweit nur Arzneimittel mit dem Wirkstoff Triptorelin embonat und einer Zulassung für onkologische Indikationen.

Die Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen wurde entsprechend ergänzt und steht den interessierten Unternehmen nach kostenloser Registrierung – zusammen mit den sonstigen Verfahrensunterlagen – auf der Vergabeplattform (siehe dazu Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung) zur Verfügung. Die AOK behält sich vor, den

Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des weiteren Verfahrens um weitere Wirkstoffe zu erweitern. Nähere Informationen zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4.).

Verträge zu Arzneimitteln mit den oben genannten Wirkstoffen werden frühestens mit Wirkung zum 1.4.2021 geschlossen. Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 31.05.2022. Für einen frühestmöglichen Vertragsstart am 1.4.2021 müssen interessierte Unternehmen spätestens am 18.2.2021 ein nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständiges Angebot in Papierform und zusätzlich elektronisch über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einreichen. Vor dem 19.2.2021 werden keine Verträge zu den o. g. Wirkstoffen geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den o. g. Wirkstoffen zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1.4.2021 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart vollständig einzureichen. Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.5.2022. Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 18.3.2022 eingehen.

Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potentiellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgerechnet werden. Dabei gilt je Wirkstoff, der Gegenstand des Beschaffungsbedarfs ist, ein prozentualer Rabattsatz auf den Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers (ApU) exklusive Umsatzsteuer.

II.2.5) Award criteria:

II.2.6) Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system
II.2.7) Start: 2021-04-01
II.2.7) End: 2022-05-31
II.2.7.5) This contract is subject to renewal: no
II.2.10) Variants will be accepted: no

The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds): no

Additional Information:

Gemäß Abschnitt II.2.14) der Erstbekanntmachung u. Abschnitt A.III.9 d. Teilnahmebedingungen ergibt sich für die hier vorliegende Erweiterung d. Beschaffungsbedarfs folgende Warte- u. Stillhaltefrist: Vor dem 19.2.2021 werden keine Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den Wirkstoffen der lfd. Nr. 4-8 der Wirkstoffliste geschlossen. Zur Laufzeit dieser Verträge siehe Abschnitt II.2.4) u. II.2.7).


Section III: Legal, economic, financial and technical information

III.1.1) List and brief description of conditions
Gemäß § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner der Auftraggeberin nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG, jeweils bezogen auf die angebotsgegenständlichen Arzneimittel, in Betracht. Weitere Anforderungen:

— Eigenerklärung zum Inverkehrbringen und zur Zuverlässigkeit,

— Einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (bei Versendung nicht älter als 6 Monate); ausländische pharmazeutische Unternehmen haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen,

— Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, dem Arzneimittelinformationssystem des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) für die Arzneimittel, für die der pharmazeutische Unternehmer Rabatte anbietet. Zu den Informationen, die sich aus den Auszügen ergeben müssen und ggf. dem Erfordernis der Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise siehe Abschnitt B.3 der Teilnahmebedingungen.

III.2.2) Contract performance conditions
Die Bedingungen ergeben sich aus den Abschnitten II.1.4), II.2.4), II.2.14) und III.1.1) dieser Auftragsbekanntmachung sowie den Auftragsunterlagen.


Section IV: Procedure

IV.1.1) Type of procedure: Open
IV.1.3) The procurement involves the establishment of a framework agreement


Notice number in the OJ S 2020/S 060-143173
IV.2.1) Time limit for receipt of tenders or requests to participate
IV.2.2) Date 2022-03-18
IV.2.2) Local time 23:59


IV.2.6) Tender must be valid until
2022-05-31
IV.2.7) Conditions for opening of tenders
IV.2.7) Date 2022-03-18
IV.2.7) Local time 23:59

Additional Information:

Die Angebotsunterlagen werden unmittelbar nach ihrem Eingang innerhalb der Geschäftszeiten der Auftraggeberin geöffnet. Zu den Fristen zur Einreichung der Angebotsunterlagen und zum Vertragsbeginn siehe Abschnitt II.2.4) und II.2.7) dieser Auftragsbekanntmachung sowie Abschnitt A.III.3 und Anlage 3 der Teilnahmebedingungen.


Section V: Complementary information



Additional Information:

Angebote sind auf elektronischem Weg sowie in Papierform auf dem Postweg bzw. per Boten einzureichen.

Vergleiche hierzu ausführlich Abschnitt A.III.4 sowie Anlage 6 der Teilnahmebedingungen.


Review body:
Official name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postal address: Villemombler Straße 76
Town: Bonn
Postal code: 53123
Country: DE
Fax: +49 2289499163
VI.4.3) Precise information on deadline(s) for review procedures
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie („Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates“) bzw. des Vergaberechts. Es fehlt an einer Auswahlentscheidung i. S. des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie

2014/24/EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses Open House-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen – gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der

Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz – nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Örtlich zuständig ist in der Regel das Sozialgericht am Sitz der Klagepartei. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG. Nur wenn und soweit das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs hingegen darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages im Sinne von § 103 GWB zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung i.S. von Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24/EU (vgl. hierzu die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den Sachen Tirkkonen (C-9/17) und Dr. Falk Pharma GmbH (C-410/14)) geltend gemacht wird, ist der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen nach den §§ 160 ff. GWB eröffnet. Für die Einlegung von Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren zu Vergabeverfahren ist die unter VI.4.1) genannte Stelle zuständig (zur Warte- und Stillhaltefrist siehe die Abschnitte II.2.4) und II.2.14) dieser Bekanntmachung). Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen (§§ 97 ff. GWB) verbunden.


Section VI

Date of dispatch of this notice : 2021-01-21

CPV Codes
33600000; Pharmaceutical products;

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