Germany-Groß-Gerau: Envelope-stuffing machines
Get tender notifications and more sign up now and never miss an opportunity again. Already a member? log in to your account.
Title | Germany-Groß-Gerau: Envelope-stuffing machines |
OJEU (High Value) | 271165-2020 |
Type | Invitation to tender |
Date Published | 2020-06-11 |
Deadline | 2020-07-10 10:00:00 |
Nature Of Contract | Supply contract |
Awarding Authority | |
Procedure | Open procedure |
Description : |
I.1) Name and addresses: NUTS code: DE717 Communication I.3) Procurement documents (URL):https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYYRM/documents Additional Information I.3.4) Additional information can be obtained from: I.3.6)Tenders or requests to participate must be submitted electronically via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYYRM I.4) Type of the contracting authority: BODY PUBLIC I.5.1) Main Activity: HEALTH Lieferung von 3 Postbearbeitungsmaschinen (Kuvertiermaschinen) inkl. Full-Service-Miete II.1.4) Short description Lieferung von 3 Postbearbeitungsmaschinen (Kuvertiermaschinen) inkl. Full-Service-Miete. II.1.6) This contract is divided into lots: no NUTS code: DE7 II.2.3.2) Main site or place of performance: AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen Gernsheimer Straße 43 64521 Groß-Gerau II.1.4) Short description Die Auftraggeberin AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen schreibt in diesem öffentlichen Verfahren mit der Referenznummer VG_2020_013 die Full-Service-Miete sowie die Lieferung von insgesamt 3 Postbearbeitungsmaschinen (Kuvertiermaschinen) aus. Für diese 3 Postbearbeitungsmaschinen wird ein Full-Service-Mietvertrag für den Mietzeitraum vom 1.1.2021 bis 31.12.2023 (zusätzliche einseitige Verlängerungsoption der Auftraggeberin für 12 Monate vom 1.1.2024 bis 31.12.2024) ausgeschrieben. II.2.5) Award criteria: Cost/Price II.2.6) Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system II.2.7) II.2.7) II.2.7.5) This contract is subject to renewal: yes II.2.7.6) Description of renewals: Mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um weitere 24 Monate aus. II.2.10) Variants will be accepted: no The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds): no III.1.1) List and brief description of conditions — Anlage_03_Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; — Anlage_16_Eigenerklärung Wirtschaftsteilnehmer. III.1.2.3) List and brief description of selection criteria — Anlage_04_Referenzliste; — Anlage_08a_Datenschutzbestimmungen; — Anlage_14_Qualifiziertes Personal; — Anlage_18_Betriebshaftpflicht. III.1.2.4) Minimum level(s) of standards possibly required Die Auftraggeberin betrachtet die Bieterinnen/Bieter/bzw. Bietergemeinschaften, die nicht mindestens 2 Referenzprojekte vorweisen können, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass diese ausgeschlossen werden. III.1.3.2) List and brief description of selection criteria — Anlage_15_Eigenerklärung Umsatz; — Anlage_17_Eigenerklärung Handelsregisterauszug. III.1.3.3) Minimum level(s) of standards possibly required Als Mindeststandard fordert die Auftraggeberin, dass der durchschnittlich jährliche Umsatz der letzten 3 Jahre mindestens den Betrag: 640 000 EUR aufweist. Bei Bietergemeinschaften werden die Umsatzzahlen addiert. Die Auftraggeberin betrachtet Bewerbende, die den Mindestumsatz nicht erreichen, als ungeeignet, so dass diese ausgeschlossen werden. III.2.2) Contract performance conditions Nachweis über die CE-Kennzeichnung gemäß der EU Verordnung 765/2008. Die Auftraggeberin betrachtet Bieterinnen/Bieter/bzw. Bietergemeinschaften, die diesen Nachweis nicht erbringen können, als ungeeignet, so dass diese ausgeschlossen werden. Die in der Anlage 01a aufgeführten Produktmerkmale sind Mindestanforderungen und dürfen nicht unterschritten werden. Mehrleistung ist möglich, diese muss für die Auftraggeberin kostenneutral angeboten werden. Die Auftraggeberin betrachtet Bieterinnen/Bieter, die diese Mindestanforderungen nicht erreichen, als ungeeignet, so dass diese ausgeschlossen werden. IV.1.1) Type of procedure: Open IV.2.1) Time limit for receipt of tenders or requests to participate IV.2.2) Date 2020-07-10 IV.2.2) Local time 10:00 IV.2.6) Tender must be valid until 2020-09-15 IV.2.7) Conditions for opening of tenders IV.2.7) Date 2020-07-10 IV.2.7) Local time 10:05 Additional Information: Form der Angebote und deren Einreichung Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen. Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Pkt. 2.6. der Bewerbungsbedingungen) über das Vergabeportal www.dtvp.de bei der Auftraggeberin einzureichen. Nur registrierte Bieter können Angebote abgeben. Zur Registrierung siehe oben, Pkt. 2.4. der Bewerbungsbedingungen. Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Weitere Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Information nach § 11 VgV zu entnehmen. Für die elektronische Angebotsabgabe ist — vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren — für das vorliegende Vergabeverfahren die Textform nach § 126b BGB vorgesehen. Hiernach ist eine lesbare Erklärung ausreichend, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Eine eingescannte Unterschrift ist nicht notwendig. Die Nennung der Person des Erklärenden erfordert die Angabe der Identität desjenigen, dem die Erklärung zugerechnet werden soll. Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname sowie der konkrete Vertreter. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert ein-gereicht und hochgeladen werden. Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen ausnahmsweise mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z. B. etwaige Erklärungen Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren Angebotsunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden: 1. Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder 2. Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder 3. Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an den Bewerber/Bieter übersandt hat. Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen mit Vor- und Nachnamen der ausstellenden Person zu versehen, werden diese als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Diese Anlagen sind elektronisch auszufüllen und in PDF-Format dem Angebot beizufügen. Alternativ können diese Anlagen auch elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und eingescannt beigefügt werden. Insofern dienen die Word-Dateien lediglich als Ausfüllhilfen. Die Dateinamen aller Dokumente müssen sich an den Namen der Originaldateien orientieren, um Verwechslungen auszuschließen. HINWEIS: Die Angebote sind so abzugeben, dass alle Angebotsbestandteile nachträglich nicht mehr veränderbar sind. Auf anderem Wege übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche „Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fern-schreiben, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind insbesondere eine Rücknahme oder Änderung eines Angebots per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche „Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben. Auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV wird verwiesen. Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYYRM Review body: VI.4.3) Precise information on deadline(s) for review procedures Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. „(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist, (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an, (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb Wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit: „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer: „(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken, (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..." Date of dispatch of this notice : 2020-06-09 |
CPV Codes |
30131200; Envelope-stuffing machines; |
Sign-up now to receive weekly OJEU reports for the UK, your sector and/or elsewhere in the EU. We also report on the procurement of EC Institutions. |
|