Germany-Groß-Gerau: Envelope-stuffing machines

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Title Germany-Groß-Gerau: Envelope-stuffing machines
OJEU (High Value) 271165-2020
Type Invitation to tender
Date Published 2020-06-11
Deadline 2020-07-10 10:00:00
Nature Of Contract Supply contract
Awarding Authority
Procedure Open procedure

Description :
CONTRACT NOTICE


Section I: Contracting authority

I.1) Name and addresses:
Official name: AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen
Postal address: Gernsheimer Straße 43
Town: Groß-Gerau
Postal code: 64521
Country: DE
E-mail: beschaffungsstelle@he.aok.de
NUTS code: DE717
Main address: http://www.aok.de/hessen

Communication
I.3) Procurement documents
(URL):https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYYRM/documents

Additional Information
I.3.4) Additional information can be obtained from:
I.3.6)Tenders or requests to participate must be submitted electronically via:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYYRM
I.4) Type of the contracting authority: BODY PUBLIC

Main Activity
I.5.1) Main Activity: HEALTH

Section II: Object of Contract


Title:
Lieferung von 3 Postbearbeitungsmaschinen (Kuvertiermaschinen) inkl. Full-Service-Miete

Reference number: VG_2020_013

II.1.4) Short description
Lieferung von 3 Postbearbeitungsmaschinen (Kuvertiermaschinen) inkl. Full-Service-Miete.


Information about lots
II.1.6) This contract is divided into lots: no

Description: Item/Lot 1
NUTS code: DE7
II.2.3.2) Main site or place of performance:
AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen

Gernsheimer Straße 43

64521 Groß-Gerau

II.1.4) Short description
Die Auftraggeberin AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen schreibt in diesem öffentlichen Verfahren mit der Referenznummer VG_2020_013 die Full-Service-Miete sowie die Lieferung von insgesamt 3 Postbearbeitungsmaschinen (Kuvertiermaschinen) aus. Für diese 3 Postbearbeitungsmaschinen wird ein Full-Service-Mietvertrag für den Mietzeitraum vom 1.1.2021 bis 31.12.2023 (zusätzliche einseitige Verlängerungsoption der Auftraggeberin für 12 Monate vom 1.1.2024 bis 31.12.2024) ausgeschrieben.

II.2.5) Award criteria:
Cost/Price
II.2.6) Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system
II.2.7) Start: 2021-01-01
II.2.7) End: 2023-12-31
II.2.7.5) This contract is subject to renewal: yes
II.2.7.6) Description of renewals:
Mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um weitere 24 Monate aus.

II.2.10) Variants will be accepted: no

The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds): no

Section III: Legal, economic, financial and technical information

III.1.1) List and brief description of conditions
— Anlage_03_Nichtvorliegen von Ausschlussgründen;

— Anlage_16_Eigenerklärung Wirtschaftsteilnehmer.

III.1.2.3) List and brief description of selection criteria
— Anlage_04_Referenzliste;

— Anlage_08a_Datenschutzbestimmungen;

— Anlage_14_Qualifiziertes Personal;

— Anlage_18_Betriebshaftpflicht.

III.1.2.4) Minimum level(s) of standards possibly required
Die Auftraggeberin betrachtet die Bieterinnen/Bieter/bzw. Bietergemeinschaften, die nicht mindestens 2 Referenzprojekte vorweisen können, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass diese ausgeschlossen werden.

III.1.3.2) List and brief description of selection criteria
— Anlage_15_Eigenerklärung Umsatz;

— Anlage_17_Eigenerklärung Handelsregisterauszug.

III.1.3.3) Minimum level(s) of standards possibly required
Als Mindeststandard fordert die Auftraggeberin, dass der durchschnittlich jährliche Umsatz der letzten 3 Jahre mindestens den Betrag:

640 000 EUR aufweist. Bei Bietergemeinschaften werden die Umsatzzahlen addiert. Die Auftraggeberin betrachtet Bewerbende, die den Mindestumsatz nicht erreichen, als ungeeignet, so dass diese ausgeschlossen werden.

III.2.2) Contract performance conditions
Nachweis über die CE-Kennzeichnung gemäß der EU Verordnung 765/2008. Die Auftraggeberin betrachtet Bieterinnen/Bieter/bzw. Bietergemeinschaften, die diesen Nachweis nicht erbringen können, als ungeeignet, so dass diese ausgeschlossen werden.

Die in der Anlage 01a aufgeführten Produktmerkmale sind Mindestanforderungen und dürfen nicht unterschritten werden.

Mehrleistung ist möglich, diese muss für die Auftraggeberin kostenneutral angeboten werden. Die Auftraggeberin betrachtet Bieterinnen/Bieter, die diese Mindestanforderungen nicht erreichen, als ungeeignet, so dass diese ausgeschlossen werden.


Section IV: Procedure

IV.1.1) Type of procedure: Open

IV.2.1) Time limit for receipt of tenders or requests to participate
IV.2.2) Date 2020-07-10
IV.2.2) Local time 10:00


IV.2.6) Tender must be valid until
2020-09-15
IV.2.7) Conditions for opening of tenders
IV.2.7) Date 2020-07-10
IV.2.7) Local time 10:05

Section V: Complementary information



Additional Information:

Form der Angebote und deren Einreichung

Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen.

Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Pkt. 2.6. der Bewerbungsbedingungen) über das Vergabeportal www.dtvp.de bei der Auftraggeberin einzureichen. Nur registrierte Bieter können Angebote abgeben. Zur Registrierung siehe oben, Pkt. 2.4. der Bewerbungsbedingungen.

Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Weitere Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Information nach § 11 VgV zu entnehmen.

Für die elektronische Angebotsabgabe ist — vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren — für das vorliegende Vergabeverfahren die Textform nach § 126b BGB vorgesehen.

Hiernach ist eine lesbare Erklärung ausreichend, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Eine eingescannte Unterschrift ist nicht notwendig. Die Nennung der Person des Erklärenden erfordert die Angabe der Identität desjenigen, dem die Erklärung zugerechnet werden soll. Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname sowie der konkrete Vertreter.

Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert ein-gereicht und hochgeladen werden.

Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen ausnahmsweise mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z. B. etwaige Erklärungen Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren Angebotsunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden:

1. Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder

2. Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder

3. Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an den Bewerber/Bieter übersandt hat.

Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen mit Vor- und Nachnamen der ausstellenden Person zu versehen, werden diese als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Diese Anlagen sind elektronisch auszufüllen und in PDF-Format dem Angebot beizufügen. Alternativ können diese Anlagen auch elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und eingescannt beigefügt werden. Insofern dienen die Word-Dateien lediglich als Ausfüllhilfen.

Die Dateinamen aller Dokumente müssen sich an den Namen der Originaldateien orientieren, um Verwechslungen auszuschließen.

HINWEIS: Die Angebote sind so abzugeben, dass alle Angebotsbestandteile nachträglich nicht mehr veränderbar sind.

Auf anderem Wege übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche „Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fern-schreiben, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind insbesondere eine Rücknahme oder Änderung eines Angebots per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche „Kommunikation" auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben.

Auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV wird verwiesen.

Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYYRM


Review body:
Official name: Vergabekammer des Bundes
Postal address: Villemombler Straße 76
Town: Bonn
Postal code: 53123
Country: DE
VI.4.3) Precise information on deadline(s) for review procedures
Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.

„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb Wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."

§ 135 GWB Unwirksamkeit:

„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

1. gegen § 134 verstoßen hat..."

§ 160 GWB Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer:

„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,

(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden..."


Section VI

Date of dispatch of this notice : 2020-06-09

CPV Codes
30131200; Envelope-stuffing machines;

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