Germany-Schleswig: Vocational rehabilitation services
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Title | Germany-Schleswig: Vocational rehabilitation services |
OJEU (High Value) | 274401-2020 |
Type | Invitation to tender |
Date Published | 2020-06-12 |
Deadline | 2020-07-10 11:00:00 |
Nature Of Contract | Service contract |
Awarding Authority | |
Procedure | Open procedure |
Description : |
I.1) Name and addresses: NUTS code: DEF0C Communication I.3) Procurement documents (URL):https://abruf.bi-medien.de/D439979700 Additional Information I.3.4) Additional information can be obtained from: NUTS code: DEF0C I.3.6)Tenders or requests to participate must be submitted electronically via: http://www.bi-medien.de I.3.8) to the above mentioned address I.4) Type of the contracting authority: REGIONAL AUTHORITY I.5.1) Main Activity: GENERAL PUBLIC SERVICES Integration durch Arbeit – I.d.A. Aktivierung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte am Standort Schleswig II.1.4) Short description Integration durch Arbeit – I. d. A. Aktivierung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte Am Standort Schleswig Eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr.2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 SGB III. II.1.6) This contract is divided into lots: no NUTS code: DEF0C II.2.3.2) Main site or place of performance: 24837 Schleswig II.1.4) Short description Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II können erwerbsfähigen Personen Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung angeboten werden. Mit der vorliegenden Maßnahme nach § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 SGB III soll dem Gesetzesanspruch Rechnung getragen werden. Das Jobcenter Schleswig-Flensburg strebt für seine Kunden nach der oben genannten Gesetzesgrundlage eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung an. Ausgehend vom „fa:z Modell – Förderansatz: Ziel“ sollen alle Kunden entsprechend ihrer Zuordnung in ihrem Ressourcenbereich gefördert werden. Außer dem Ressourcenbereich 9 werden in dieser Maßnahme alle Ressourcenbereiche gefördert. II.2.5) Award criteria: II.2.6) Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system II.2.7) II.2.7) II.2.7.5) This contract is subject to renewal: yes II.2.7.6) Description of renewals: Der zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zu schließende Vertrag hat eine Laufzeit vom 1.10.2020 bis 30.9.2021. Im gegenseitigen Einvernehmen kann der Vertrag bis drei Monate vor Ablauf um je ein weiteres Jahr verlängert werden. 1. optionale Verlängerung: 1.10.2021 bis 30.9.2022. 2. optionale Verlängerung: 1.10.2022 bis 30.9.2023. II.2.10) Variants will be accepted: no II.2.11) Options II.2.11.2) Description of options 1. optionale Verlängerung: 1.10.2021 bis 30.9.2022. 2. optionale Verlängerung: 1.10.2022 bis 30.9.2023. The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds): no III.1.1) List and brief description of conditions Kopie des Zertifikates über die Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III bezogen auf den jeweiligen Fachbereich nach § 5 Abs. 1 Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) nebst aktueller Anlage gem. § 5 Abs. 6 AZAV. III.1.2.3) List and brief description of selection criteria s. Vergabeunterlagen. III.1.3.2) List and brief description of selection criteria Als Eigenerklärung vorzulegen: — Für mind. 3 der in der Eigenerklärung zur Eignung angegebenen Referenzen und bei noch nicht ausgeführter Leistung: Vorlage des Nachweises über die notwendige Fachkunde zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung. Referenzbescheinigungen Für mind. 3 der in der Eigenerklärung zur Bietereignung angegebenen Referenzen. Bei noch nicht ausgeführter, vergleichbarer Leistung, Vorlage über die notwendige Fachkunde zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung. III.2.1) Reference to the relevant law, regulation or administrative provision Kopie des Zertifikates über die Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III bezogen auf den jeweiligen Fachbereich nach § 5 Abs. 1 Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) nebst aktueller Anlage gem. § 5 Abs. 6 AZAV. IV.1.1) Type of procedure: Open IV.2.1) Time limit for receipt of tenders or requests to participate IV.2.2) Date 2020-07-10 IV.2.2) Local time 11:00 IV.2.6) Tender must be valid until 2020-08-10 IV.2.7) Conditions for opening of tenders IV.2.7) Date 2020-07-10 IV.2.7) Local time 11:00 IV.02.07) Place Ort: Kreis Schleswig-Flensburg, Flensburger Str. 7, 24837 Schleswig. Raum: 311 VI.2.2) Electronic invoicing will be accepted Additional Information: Vergabeunterlagen in elektronischer Form: Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3). Kommunikation: Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) oder an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden. Angebotsabgabe: Angebote können abgegeben werden: — schriftlich, — elektronisch mit Signatur, — elektronisch in Textform. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen, bei elektronischer Angebotsübermittlung mit Signatur ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) zu übermitteln. Zugang zur elektronischen Kommunikation bzw. Angebotsabgabe als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt „Meine Vergaben“ unter dem B_I code D439979700 im Bereich „Mitteilungen“ bzw. „Angebot“. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter: https://www.bi-medien.de/bi-medien/produkte/de-bimedien-produkte.bi Review body: VI.4.3) Precise information on deadline(s) for review procedures Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlagbereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU. VI.04.04) Service from which information about the review Date of dispatch of this notice : 2020-06-09 |
CPV Codes |
85312510; Vocational rehabilitation services; |
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