Germany-Bayreuth: Building demolition and wrecking work and earthmoving work

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Title Germany-Bayreuth: Building demolition and wrecking work and earthmoving work
OJEU (High Value) 322411-2020
Type Invitation to tender
Date Published 2020-07-10
Deadline 2020-08-13 14:00:00
Nature Of Contract Public works contract
Awarding Authority
Procedure Open procedure

Description :
CONTRACT NOTICE


Section I: Contracting authority

I.1) Name and addresses:
Official name: Handwerkskammer für Oberfranken
Postal address: Kerschensteinerstr. 7
Town: Bayreuth
Postal code: 95448
Country: DE
Contact person: Spängler Rechtsanwälte GbR
Telephone: +49 911567740
E-mail: johannes.schlegel@ra-spaengler.de
Fax: +49 911567744
NUTS code: DE242
Main address: https://www.hwk-oberfranken.de/

Communication
I.3) Procurement documents
(URL):https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=197210

Additional Information
I.3.4) Additional information can be obtained from:
I.3.6)Tenders or requests to participate must be submitted electronically via:
https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=197210
I.4) Type of the contracting authority: BODY PUBLIC
I.5.2) Other activity -
Selbstverwaltungseinrichtung des oberfränkischen Handwerks

Section II: Object of Contract


Title:
Teilneubau und Umstrukturierungsmaßnahmen im BTZ Hof der Handwerkskammer von für Oberfranken in Hof – Abbruch Mittelbau_BA1


II.1.4) Short description
Abbruch des Mittelbaus des BTZ-Hof.

Baustelleneinrichtung und -räumung, Entrümpelung, Entfernung von Restmüll, Dekontamination, Entkernung und Gebäuderückbau, Bauschuttaufbereitungsanalge, Transport und Entsorgung, Gelände herrichten, Bauwerkssicherung, Baumeisterarbeiten, Beweissicherung.

II.01) Estimated value excluding VAT:
EUR 403660

Information about lots
II.1.6) This contract is divided into lots: no

Description: Item/Lot 1
NUTS code: DE244
II.2.3.2) Main site or place of performance:
Stadt

II.1.4) Short description
Abbruch des Mittelbaus des BTZ-Hof, Bauabschnitt BA 1.

II.2.5) Award criteria:
Cost/Price
Value excluding VAT: EUR 403660
II.2.6) Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system
II.2.7) Start: 2020-10-12
II.2.7) End: 2021-03-31
II.2.7.5) This contract is subject to renewal: no
II.2.10) Variants will be accepted: no

The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds)
BIBB


Section III: Legal, economic, financial and technical information


Section IV: Procedure

IV.1.1) Type of procedure: Open

IV.2.1) Time limit for receipt of tenders or requests to participate
IV.2.2) Date 2020-08-13
IV.2.2) Local time 14:00


IV.2.6) Tender must be valid until
2020-09-14
IV.2.7) Conditions for opening of tenders
IV.2.7) Date 2020-08-13
IV.2.7) Local time 14:00

Section V: Complementary information


VI.2.1) Electonic ordering will be used

Review body:
Official name: Bundeskartzellamt Vergabekammern des Bundes
Postal address: Villemombler Str. 76
Town: Bonn
Postal code: 53123
Country: DE
Telephone: +49 22894990
E-mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 2289499163
URL: https://www.bundeskartellamt.de/
VI.4.3) Precise information on deadline(s) for review procedures
Für Nachprüfungsanträge gelten die §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich (nicht per E-Mail) bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge/en gegenüber der Auftraggeberin erfolgt ist/sind und dass dem Antragsteller durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten und, soweit bekannt die sonstigen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland zu benennen.

Der Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:

— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt hat,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden und/oder

— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Nachprüfungsbehörde nicht aufgehoben werden. Der Zuschlag kann ab dem, in der Bieterinformation gem. § 134 Abs. 1 GWB genannten, frühestens Zeitpunkt des Vertragsschlusses erteilt werden. In den Fällen besonderer Dringlichkeit kann der Zuschlag auch ohne eine Bieterinformation erteilt werden.

Die maßgeblichen Normen für Rechtsschutz im Vergabeverfahren nach GWB:

§ 134 Informations- und Wartepflicht

1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Informationen nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Wege oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Auftraggeberin; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.


Section VI

Date of dispatch of this notice : 2020-07-07

CPV Codes
45110000; Building demolition and wrecking work and earthmoving work;

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