Germany-Heidelberg: Mobile library vehicles
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Title | Germany-Heidelberg: Mobile library vehicles |
OJEU (High Value) | 323096-2020 |
Type | Invitation to tender |
Date Published | 2020-07-10 |
Deadline | 2020-09-30 11:00:00 |
Nature Of Contract | Supply contract |
Awarding Authority | |
Procedure | Open procedure |
Description : |
I.1) Name and addresses: NUTS code: DE125 Communication I.3) Procurement documents (URL):https://vergabe.vmstart.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17208cc0732-75c89968bfb2b933 Additional Information I.3.4) Additional information can be obtained from: NUTS code: DE125 I.3.6)Tenders or requests to participate must be submitted electronically via: www.auftragsboerse.de I.4) Type of the contracting authority: REGIONAL AUTHORITY I.5.1) Main Activity: GENERAL PUBLIC SERVICES Beschaffung einer Fahrbibliothek (Bücherbus) II.1.4) Short description Beschaffung einer Fahrbibliothek (Bücherbus) für die Stadtbücherei der Stadt Heidelberg. II.01) Estimated value excluding VAT: EUR 0.01 II.1.6) This contract is divided into lots: no NUTS code: DE125 II.2.3.2) Main site or place of performance: Hardtstr. 2 69124 Heidelberg II.1.4) Short description Beschaffung einer Fahrbibliothek (Bücherbus) für die Stadtbücherei der Stadt Heidelberg. Der Innenausbau des Bücherbusses wurde von den Innenarchitekten Linie II aus Stuttgart geplant und soll auch während der Bauphase gestalterisch begleitet werden. Die Freigabe von technischen Werkzeichnungen erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Linie II. Näheres siehe Vergabeunterlagen. II.2.5) Award criteria: Cost/Price II.02.07) Duration in months 16 II.2.7.5) This contract is subject to renewal: no II.2.10) Variants will be accepted: no The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds): no Additional Information: Der Innenausbau des Bücherbusses wurde von den Innenarchitekten Linie II aus Stuttgart geplant und soll auch während der Bauphase gestalterisch begleitet werden. Die Freigabe von technischen Werkzeichnungen erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Linie II. III.1.1) List and brief description of conditions Zum Nachweis der Zuverlässigkeit sind die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV in Verbindung mit den §§ 122 ff GWB abzugeben. Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebotin die engere Wahl kommt, vor, zur Bestätigung die folgenden Nachweise anzufordern: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer(Eintragung in Berufsregister). Vor Zuschlagserteilung wird der Auftraggeber einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. §150aGewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Unternehmen bzw. Bieter, bei denen ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt, nicht von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden dürfen, wenn gegenüber dem Auftraggeber ausreichende Selbstreinigungsmaßnahmen dargestellt und ggf. nachgewiesen wurden. Sofern Ausschlussgründe i. S. v. §§123f. GWB vorliegen, liegt eine Darstellung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen deshalb im eigenen Interesse des Unternehmens bzw. Bieters. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftraggeber ausdrücklich vorbehält, die Aspekte der Selbstreinigung bzw. Darstellungen hierzu im Rahmen einer Angebotswertung aufzugreifen und ggf. zu vertiefen. Darüber hinaus bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen: a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an. b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an. III.1.2.3) List and brief description of selection criteria Der Bewerber gibt mit Unterzeichnung des Angebots Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 ff GWB ab. Zum Beleg bleibt vorbehalten, die Vorlage folgender Urkunden, Nachweise, Bescheinigungen oder Erklärungen zu verlangen: a) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters an. b) Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber oder Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an. III.1.3.2) List and brief description of selection criteria Zum Nachweis der Fachkunde sind uns im dafür vorgesehenen Formular 2 Referenzen für die Lieferung einer Fahrbibliothek in der von uns geforderten Größenordnung (Reisebus, ca. 4 000 Medien, vergleichbar aufwendiger Innenausbau), bei der Sie die angebotene Lieferleistung innerhalb der letzten 5 Jahre seit Auftragsbekanntmachung ausgeführt haben, mit Ansprechpartner, Auftragswert und Lieferzeitpunkt zu benennen. III.1.3.3) Minimum level(s) of standards possibly required 2 Referenzen IV.1.1) Type of procedure: Open IV.2.1) Time limit for receipt of tenders or requests to participate IV.2.2) Date 2020-09-30 IV.2.2) Local time 11:00 IV.2.6) Tender must be valid until 2021-01-31 IV.2.7) Conditions for opening of tenders IV.2.7) Date 2020-09-30 IV.2.7) Local time 11:00 Additional Information: Entfällt Additional Information: Bei Nichteinhaltung der im Angebot angegebenen Lieferfristen hat der Auftragnehmer Schadensersatz in der Höhe der vom Auftraggeber tatsächlich entstandenen Aufwendungen einschließlich der Mehraufwendungen zu leisten. Von Bietergemeinschaften wird die Annahme einer bestimmten Rechtsform bei Angebotsabgabe nicht verlangt.Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, für den Fall der Auftragserteilung eine bestimmte Rechtsform zuverlangen, sofern dies für eine ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages notwendig ist. Außerdem hat die Bietergemeinschaft auf Verlangen des Auftraggebers eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, — in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist; — in der alle Mitglieder aufgeführt sind (Name, Anschrift); — in der der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist; — dass der bevollmächtigte Vertreter ggü. dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und — dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Für die Abgabe der Erklärung stellt die Vergabestelle auf Verlangen ein Formular zur Verfügung. Alle Mitbieterhaben die Eignungsnachweise zur Zuverlässigkeit Vorzulegen. Bezüglich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit wird die Gemeinschaft als Einheit betrachtet. Review body: VI.4.3) Precise information on deadline(s) for review procedures § 160 Absatz 3 GWB Der Antrag ist unzulässig. soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. VI.04.04) Service from which information about the review Date of dispatch of this notice : 2020-07-08 |
CPV Codes |
34144760; Mobile library vehicles; |
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