Germany-Eschweiler: IP telephone services

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Title Germany-Eschweiler: IP telephone services
OJEU (High Value) 391060-2020
Type Services concession
Date Published 2020-08-19
Deadline 2020-09-30 12:00:00
Nature Of Contract Service contract
Awarding Authority
Procedure

Description :



Section I: Contracting authority

I.1) Name and addresses:
Official name: Stadt Eschweiler
Postal address: Johannes-Rau-Platz 1
Town: Eschweiler
Postal code: 52249
Country: DE
Contact person: Rechtsanwalt Dr. Elmar Loer
Telephone: +49 221/97300293
E-mail: vergabe@lenz-johlen.de
NUTS code: DEA2D
Main address: http://www.eschweiler.de

Communication
I.3) Procurement documents
(URL):https://www.subreport.de/E74529742

Additional Information
I.3.4) Additional information can be obtained from:
I.3.6)Tenders or requests to participate must be submitted electronically via:
https://www.subreport.de/E74529742
I.3.8) to the above mentioned address
I.4) Type of the contracting authority: REGIONAL AUTHORITY

Main Activity
I.5.1) Main Activity: GENERAL PUBLIC SERVICES

Section II: Object of Contract


Title:
Eschweiler: Ausbau der Breitbandversorgung in den Gewerbegebieten


II.1.4) Short description
Abschluss mehrerer Dienstleistungskonzessionen (§ 149 Nr. 8 GWB) über den Breitbandausbau und Netzbetrieb in 3 Gewerbegebieten der Stadt Eschweiler.

Die Lose sind wie folgt aufgeteilt:

— Der Förderantrag 1 mit dem Aktenzeichen 832.5/3-19 11NW300132 bezieht sich auf die in den Vergabeunterlagen dargestellte „Gewerbegebietszone Eschweiler Ost“ (Los 1);

— Der Förderantrag 2 mit dem Aktenzeichen 832.5/3-19 11NW300133 bezieht sich auf die in den Vergabeunterlagen dargestellte „Gewerbegebietszone Eschweiler Mitte“ (Los 2);

— Der Förderantrag 3 mit dem Aktenzeichen 832.5/3-19 11NW300134 bezieht sich auf die in den Vergabeunterlagen dargestellte „Gewerbegebietszone Eschweiler West“ (Los 3).

Laut den vorläufigen Fördermittelbescheiden endet der Bewilligungszeitraum für Los 1 am 1.7.2023 (Los 1), für Los 2 am 24.7.2023 und für Los 3 am 1.7.2023 (Los 3). Das Ende des Bewilligungszeitraums markiert zugleich auch das Ende des vertraglich vereinbarten Fertigstellungszeitraums. Bis zu den jeweiligen Zeitpunkten müssen alle Maßnahmen zur Vorbereitung und Realisierung der zum Aufbau des Netzbetriebs erforderlichen technischen Arbeiten abgeschlossen und der Netzbetrieb muss hergestellt sein.

Die Ausübung der Konzessionen wird über 7 Jahre vollzogen.


Information about lots
II.1.6) This contract is divided into lots: yes



Description: Item/Lot 1
Title:
Gewerbegebietszone Eschweiler Ost (Förderantrag 1 mit dem Aktenzeichen 832.5/3-19 11NW300132)

II.2.1) Lot No: 1
NUTS code: DE
NUTS code: DEA
NUTS code: DEA2
NUTS code: DEA2D
II.2.3.2) Main site or place of performance:
Eschweiler

II.1.4) Short description
Die Stadt Eschweiler, nachfolgend auch Auftraggeber genannt, hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes gemäß der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 (1. Novelle vom 3.7.2018, überarbeitete Version vom 15.11.2018) am 14.10.2019 3 vorläufige Förderzusagen für den Breitbandausbau der „Gewerbegebiete“ im Stadtgebiet Eschweiler erhalten. Die Förderung bezieht sich jeweils auf die Finanzierung einer Wirtschaftlichkeitslücke, die sich über einen Zeitraum von 7 Jahren ermittelt.

Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Breitbandversorgung aller Anschlüsse in den Ausschreibungsunterlagen näher bezeichneten Ausbaugebieten (Losen) mit einem bzw. mehreren Telekommunikationsunternehmen Verträge über den Bau und den Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den Projektgebieten abzuschließen.

Mit dem vorliegenden Teilnahmewettbewerb sollen in einer ersten Stufe geeignete Bieter identifiziert werden, die marktübliche Breitbanddienste flächendeckend in den Projektgebieten bereitstellen können.

Der Auftragnehmer soll – soweit vorhanden – sein eigenes Netz, – soweit wirtschaftlich sinnvoll – angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen.

Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.

Die Ausschreibung erfolgt technologieneutral.

Für die aufgeführten Ausbaugebiete (Lose) ist die Planung, Errichtung und der Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen und ausbaufähigen Breitbandinfrastruktur herzustellen inklusive der Erbringung der breitbandigen Telekommunikationsdienste.

Folgende Mindestanforderungen sind einzuhalten:

— In den dargestellten Ausbaugebieten muss für alle dort befindlichen Hausadressen nach Ausbau eine Bandbreite von mind. 1.000 Mbit/s symmetrisch angeboten werden können;

— Die Endkundenanbindung ist echtzeitfähig mit typischen Round-Trip-Times von weniger als 75 ms zu regionalen Internet-Servern;

— Die mittlere Verfügbarkeit der Breibandanschlüsse liegt bei mind. 97 % im Jahresmittel.

Die zu errichtenden Gigabit-TK-Netzinfrastrukturen müssen mindestens dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Eine Erhöhung der Bandbreiten der geförderten Anschlüsse soll durch die geförderte Infrastruktur im Zuwendungszeitraum bereits ermöglicht werden.

Weitere inhaltliche Mindestvorgaben (z. B. weitere Vorgaben des Fördergebers wie z. B. Open Access, Materialkonzept, Publizitätspflichten etc.) werden mit der Angebotsaufforderung (Verfahrensbrief 1) in der nächsten Stufe des Vergabeverfahrens detailliert benannt.

Mindestens innerhalb einer Zweckbindungsfrist von 7 Jahren ist das Netz ohne weitere Zuschüsse entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers zu betreiben. Der Auftrag wird unter Gewährung einer Förderung vergeben. Die Förderung soll durch Fördermittel in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d. h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Kosten des Netzaufbaus und des Netzbetriebs, erfolgen.

Die Vergabestelle behält sich vor, im Stadium der Verhandlungen den Teilnehmerkreis, der zur Abgabe eines endgültigen Angebots aufgefordert wird, anhand der hier und ggf. im späteren Verhandlungsverfahren bekanntgemachten Wertungskriterien für den Zuschlag stufenweise zu reduzieren.

II.2.5) Award criteria:

II.02.07) Duration in months 84
The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds): no

Additional Information:

Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens werden die nach dem durchgeführten Teilnahmewettbewerb qualifizierten Anbieter gebeten, für die einzelnen Lose jeweils Einzelgebote mit einer eigenen Wirtschaftlichkeitslückenberechnung vorzulegen. Angebote können sowohl für ein, 2 oder auch alle 3 Einzellose abgegeben werden.

Sofern sich bei einem Ausbau von mehreren Losen Einsparpotentiale aufgrund von Synergieeffekten ergeben, besteht die Möglichkeit, in einer Art Nebenangebot ein Gesamtangebot für alle 3 Lose vorzulegen, welches nur für eine Gesamtbeauftragung gültig ist. Auch bei einem Gesamtangebot muss jedoch zu jedem einzelnen Los eine eigene Wirtschaftlichkeitslückenberechnung vorgelegt werden, damit eine vergleichende Einzelbewertung der Lose erfolgen kann.

Aus fördermittelrechtlichen Gründen wird am Ende des Vergabeverfahrens für jedes einzelne Los ein eigenständiger Ausbauvertrag mit dem Netzbetreiber (Auftragnehmer) geschlossen. Dies gilt auch bei einer obsiegenden Gesamtvergabe.


Description: Item/Lot 2
Title:
Gewerbegebietszone Eschweiler Mitte (Förderantrag 2 mit dem Aktenzeichen 832.5/3-19 11NW300133)

II.2.1) Lot No: 2
NUTS code: DE
NUTS code: DEA
NUTS code: DEA2
NUTS code: DEA2D
II.2.3.2) Main site or place of performance:
Eschweiler

II.1.4) Short description
Die Stadt Eschweiler, nachfolgend auch Auftraggeber genannt, hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes gemäß der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 (1. Novelle vom 3.7.2018, überarbeitete Version vom 15.11.2018) am 14.10.2019 3 vorläufige Förderzusagen für den Breitbandausbau der „Gewerbegebiete“ im Stadtgebiet Eschweiler erhalten. Die Förderung bezieht sich jeweils auf die Finanzierung einer Wirtschaftlichkeitslücke, die sich über einen Zeitraum von 7 Jahren ermittelt.

Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Breitbandversorgung aller Anschlüsse in den Ausschreibungsunterlagen näher bezeichneten Ausbaugebieten (Losen) mit einem bzw. mehreren Telekommunikationsunternehmen Verträge über den Bau und den Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den Projektgebieten abzuschließen.

Mit dem vorliegenden Teilnahmewettbewerb sollen in einer ersten Stufe geeignete Bieter identifiziert werden, die marktübliche Breitbanddienste flächendeckend in den Projektgebieten bereitstellen können.

Der Auftragnehmer soll – soweit vorhanden – sein eigenes Netz, – soweit wirtschaftlich sinnvoll – angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen.

Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.

Die Ausschreibung erfolgt technologieneutral.

Für die aufgeführten Ausbaugebiete (Lose) ist die Planung, Errichtung und der Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen und ausbaufähigen Breitbandinfrastruktur herzustellen inklusive der Erbringung der breitbandigen Telekommunikationsdienste.

Folgende Mindestanforderungen sind einzuhalten:

— In den dargestellten Ausbaugebieten muss für alle dort befindlichen Hausadressen nach Ausbau eine Bandbreite von mind. 1 000 Mbit/s symmetrisch angeboten werden können;

— Die Endkundenanbindung ist echtzeitfähig mit typischen Round-Trip-Times von weniger als 75 ms zu regionalen Internet-Servern;

— Die mittlere Verfügbarkeit der Breibandanschlüsse liegt bei mind. 97 % im Jahresmittel.

Die zu errichtenden Gigabit-TK-Netzinfrastrukturen müssen mindestens dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Eine Erhöhung der Bandbreiten der geförderten Anschlüsse soll durch die geförderte Infrastruktur im Zuwendungszeitraum bereits ermöglicht werden.

Weitere inhaltliche Mindestvorgaben (z. B. weitere Vorgaben des Fördergebers wie z. B. Open Access, Materialkonzept, Publizitätspflichten etc.) werden mit der Angebotsaufforderung (Verfahrensbrief 1) in der nächsten Stufe des Vergabeverfahrens detailliert benannt.

Mindestens innerhalb einer Zweckbindungsfrist von 7 Jahren ist das Netz ohne weitere Zuschüsse entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers zu betreiben. Der Auftrag wird unter Gewährung einer Förderung vergeben. Die Förderung soll durch Fördermittel in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d. h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Kosten des Netzaufbaus und des Netzbetriebs, erfolgen.

Die Vergabestelle behält sich vor, im Stadium der Verhandlungen den Teilnehmerkreis, der zur Abgabe eines endgültigen Angebots aufgefordert wird, anhand der hier und ggf. im späteren Verhandlungsverfahren bekanntgemachten Wertungskriterien für den Zuschlag stufenweise zu reduzieren.

II.2.5) Award criteria:

II.02.07) Duration in months 84
The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds): no

Additional Information:

Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens werden die nach dem durchgeführten Teilnahmewettbewerb qualifizierten Anbieter gebeten, für die einzelnen Lose jeweils Einzelgebote mit einer eigenen Wirtschaftlichkeitslückenberechnung vorzulegen. Angebote können sowohl für ein, 2 oder auch alle 3 Einzellose abgegeben werden.

Sofern sich bei einem Ausbau von mehreren Losen Einsparpotentiale aufgrund von Synergieeffekten ergeben, besteht die Möglichkeit, in einer Art Nebenangebot ein Gesamtangebot für alle 3 Lose vorzulegen, welches nur für eine Gesamtbeauftragung gültig ist. Auch bei einem Gesamtangebot muss jedoch zu jedem einzelnen Los eine eigene Wirtschaftlichkeitslückenberechnung vorgelegt werden, damit eine vergleichende Einzelbewertung der Lose erfolgen kann.

Aus fördermittelrechtlichen Gründen wird am Ende des Vergabeverfahrens für jedes einzelne Los ein eigenständiger Ausbauvertrag mit dem Netzbetreiber (Auftragnehmer) geschlossen. Dies gilt auch bei einer obsiegenden Gesamtvergabe.


Description: Item/Lot 3
Title:
Gewerbegebietszone Eschweiler West (Förderantrag 3 mit dem Aktenzeichen 832.5/3-19 11NW300134)

II.2.1) Lot No: 3
NUTS code: DE
NUTS code: DEA
NUTS code: DEA2
NUTS code: DEA2D
II.2.3.2) Main site or place of performance:
Eschweiler

II.1.4) Short description
Die Stadt Eschweiler, nachfolgend auch Auftraggeber genannt, hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes gemäß der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 (1. Novelle vom 3.7.2018, überarbeitete Version vom 15.11.2018) am 14.10.2019 3 vorläufige Förderzusagen für den Breitbandausbau der „Gewerbegebiete“ im Stadtgebiet Eschweiler erhalten. Die Förderung bezieht sich jeweils auf die Finanzierung einer Wirtschaftlichkeitslücke, die sich über einen Zeitraum von 7 Jahren ermittelt.

Der Auftraggeber beabsichtigt, zur Breitbandversorgung aller Anschlüsse in den Ausschreibungsunterlagen näher bezeichneten Ausbaugebieten (Losen) mit einem bzw. mehreren Telekommunikationsunternehmen Verträge über den Bau und den Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den Projektgebieten abzuschließen.

Mit dem vorliegenden Teilnahmewettbewerb sollen in einer ersten Stufe geeignete Bieter identifiziert werden, die marktübliche Breitbanddienste flächendeckend in den Projektgebieten bereitstellen können.

Der Auftragnehmer soll – soweit vorhanden – sein eigenes Netz, – soweit wirtschaftlich sinnvoll – angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen.

Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.

Die Ausschreibung erfolgt technologieneutral.

Für die aufgeführten Ausbaugebiete (Lose) ist die Planung, Errichtung und der Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen und ausbaufähigen Breitbandinfrastruktur herzustellen inklusive der Erbringung der breitbandigen Telekommunikationsdienste.

Folgende Mindestanforderungen sind einzuhalten:

— In den dargestellten Ausbaugebieten muss für alle dort befindlichen Hausadressen nach Ausbau eine Bandbreite von mind. 1.000 Mbit/s symmetrisch angeboten werden können;

— Die Endkundenanbindung ist echtzeitfähig mit typischen Round-Trip-Times von weniger als 75 ms zu regionalen Internet-Servern;

— Die mittlere Verfügbarkeit der Breibandanschlüsse liegt bei mind. 97 % im Jahresmittel.

Die zu errichtenden Gigabit-TK-Netzinfrastrukturen müssen mindestens dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Eine Erhöhung der Bandbreiten der geförderten Anschlüsse soll durch die geförderte Infrastruktur im Zuwendungszeitraum bereits ermöglicht werden.

Weitere inhaltliche Mindestvorgaben (z. B. weitere Vorgaben des Fördergebers wie z. B. Open Access, Materialkonzept, Publizitätspflichten etc.) werden mit der Angebotsaufforderung (Verfahrensbrief 1) in der nächsten Stufe des Vergabeverfahrens detailliert benannt.

Mindestens innerhalb einer Zweckbindungsfrist von 7 Jahren ist das Netz ohne weitere Zuschüsse entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers zu betreiben. Der Auftrag wird unter Gewährung einer Förderung vergeben. Die Förderung soll durch Fördermittel in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d. h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Kosten des Netzaufbaus und des Netzbetriebs, erfolgen.

Die Vergabestelle behält sich vor, im Stadium der Verhandlungen den Teilnehmerkreis, der zur Abgabe eines endgültigen Angebots aufgefordert wird, anhand der hier und ggf. im späteren Verhandlungsverfahren bekanntgemachten Wertungskriterien für den Zuschlag stufenweise zu reduzieren.

II.2.5) Award criteria:

II.02.07) Duration in months 84
The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds): no

Additional Information:

Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens werden die nach dem durchgeführten Teilnahmewettbewerb qualifizierten Anbieter gebeten, für die einzelnen Lose jeweils Einzelgebote mit einer eigenen Wirtschaftlichkeitslückenberechnung vorzulegen. Angebote können sowohl für ein, 2 oder auch alle 3 Einzellose abgegeben werden.

Sofern sich bei einem Ausbau von mehreren Losen Einsparpotentiale aufgrund von Synergieeffekten ergeben, besteht die Möglichkeit, in einer Art Nebenangebot ein Gesamtangebot für alle 3 Lose vorzulegen, welches nur für eine Gesamtbeauftragung gültig ist. Auch bei einem Gesamtangebot muss jedoch zu jedem einzelnen Los eine eigene Wirtschaftlichkeitslückenberechnung vorgelegt werden, damit eine vergleichende Einzelbewertung der Lose erfolgen kann.

Aus fördermittelrechtlichen Gründen wird am Ende des Vergabeverfahrens für jedes einzelne Los ein eigenständiger Ausbauvertrag mit dem Netzbetreiber (Auftragnehmer) geschlossen. Dies gilt auch bei einer obsiegenden Gesamtvergabe.


Section III: Legal, economic, financial and technical information

III.1.1) List and brief description of conditions
1. Firmenprofil des Bewerbers (das Firmenprofil soll enthalten: Gesellschaftsform, Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, ggf. beschäftigter Schwerbehinderter, ggf. Auszubildender, ggf. Freiberufler und sonstiger Mitarbeiter, Dauer des Bestehens des Unternehmens bzw. Gründungsjahr, Anteil des Geschäftsfeldes Telekommunikation am Gesamtunternehmen),

2. Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister,

3. Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG),

4. Bescheinigung der Bundesnetzagentur über die Übertragung der Nutzungsberechtigung von Wegen im Projektgebiet gemäß §§ 68, 69 TKG (kann nötigenfalls innerhalb angemessener Frist nachgereicht werden).

III.1.2) Economic and financial standing
III.1.2.2) Selection criteria as stated in the procurement documents
III.1.3) Technical and professional ability
III.1.3.1.2) Selection criteria as stated in the procurement documents
III.2.2) Contract performance conditions
Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bewerber kostenfrei erfolgen kann.

Alle Bewerber sollten sich frühestmöglich auf der Vergabeplattform registrieren, um ggf. weitere für das Verfahren maßgebliche Informationen zu erhalten, sie müssen sich registrieren, um einen Teilnahmeantrag einreichen zu können.

Die Registrierung ist kostenfrei. Wenn keine frühestmögliche Registrierung erfolgt, liegt es allein im Risikobereich des Bewerbers, falls er ggf. relevante Mitteilungen nicht oder nicht rechtzeitig erhalten sollte („Holschuld“).

Die Teilnahmeanträge müssen mit allen geforderten Unterlagen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht werden.

Dabei müssen die Vergabeunterlagen

— 03_Teilnahmeantrag 314 EU;

— 04_Eigenerklärung zur Eignung;

— 05_Eigenerklärung zu Ausschlussgründen 521 EU;

— 06_Erklärung zur Bewerber-/Bietergemeinschaft 531 EU;

— 07_Erklärung Unteraufträge und Eignungsleihe 532 EU;

— 08_Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher 533 EU von den Bewerbern ausgedruckt und als gescannte Dokumente in elektronischer Form beigefügt werden.

Der Name der natürlichen Person, welche die jeweilige Erklärung abgibt, muss in Textform angegeben werden.

Das vorliegende Begleitdokument sowie sämtliche weitere Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Teilnahmewettbewerbs, müssen aber nicht dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.

Der Auftraggeber wird ggf. fehlende Unterlagen in Anlehnung an § 56 VgV mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern, sofern keine ausreichende Anzahl von geeigneten Bewerbern einen Teilnahmeantrag abgibt (mindestens 3 Bewerber). Sollten 3 oder mehr geeignete Bewerbungen vorliegen, erfolgt keine Nachforderung.

Der Teilnahmeantrag selbst ist zu unterschreiben oder anderweitig als abschließend zu kennzeichnen und dann als gescanntes Dokument in elektronischer Form über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS einzureichen. Der Name der natürlichen Person, welche die Erklärung abgibt, muss in Textform angegeben werden.

Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Teilnahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.

Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend.

Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in elektronischer Form über das Ausschreibungsportal subreport ELViS zu stellen. E-Mail-Anfragen außerhalb des Ausschreibungsportals werden ggf. nicht beantwortet. Die Fragen der Bewerber werden ausschließlich über das Ausschreibungsportal beantwortet, und – sofern sie für das Verfahren relevant sind – allen anderen Bewerbern anonymisiert zur Verfügung gestellt.

Der Auftraggeber behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist bei der genannten Stelle eingehen.

III.2.3) Obligation to indicate the names and professional qualifications of the staff assigned to performing the contract

Section IV: Procedure

IV.2.1) Time limit for receipt of tenders or requests to participate
IV.2.2) Date 2020-09-30
IV.2.2) Local time 12:00



Section V: Complementary information



Additional Information:

Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen. Für die Vergabe von Konzessionen sind in § 149 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Ausnahmetatbestände geregelt, wonach bestimmte Konzessionen von dem Anwendungsbereich des förmlichen EU- bzw. GWB-Vergaberechts ausgenommen sind. Einschlägig ist im vorliegenden Fall § 149 Nr. 8 GWB, wonach das förmliche Vergaberecht nicht anwendbar ist auf Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, einem Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind die EU-Vergaberichtlinien, das GWB-Vergaberecht, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht einschlägig. Ein Nachprüfungsverfahren vor einer Vergabekammer (Teil 4, Kapitel 2 GWB, hier §§ 134 und 155ff.) wäre nicht statthaft, da der Anwendungsbereich der §§ 134 und 155ff. GWB nicht eröffnet ist. Evtl. entstehende Kosten durch einen unstatthaften Antrag sind aufgrund dieses Hinweises nicht von dem Konzessionsgeber zu tragen, auch wenn er eine europaweite Ausschreibung in Anlehnung an vergaberechtliche Grundsätze durchführt. Auch andere spezifisch vergaberechtliche Rechtsbehelfe sind nicht einschlägig. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften wird nicht begründet. Der Auftraggeber bindet sich vorliegend nicht freiwillig an einschlägige gesetzliche Vorschriften zur Vergabe von Konzessionen, die im GWB geregelt sind. Dies gilt, selbst wenn in dieser Bekanntmachung Begriffe wie „Konzession“ bzw. „Auftrag“, „Teilnahmeantrag“ etc. verwendet werden. Die Eintragung unter VI.4.1) und VI.4.3) erfolgen nur, weil es sich um Pflichtfelder handelt.

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt anhand der Höhe der vom Bieter berechneten Wirtschaftslücke (Fördermittelbedarf) (40 %) sowie der Vorstellung der Projektplanung, Projektabwicklung bzw. der Projektleitung im Rahmen der Verhandlungsgespräche (60 %).Eine weitere Untergewichtung hat der Auftraggeber noch nicht vorgenommen, behält sich diese jedoch für das Verhandlungsverfahren zur weiteren Bekanntgabe an die späteren Bieter vor.


Review body:
Official name: Verwaltungsgericht Aachen
Town: Aachen
Postal code: 101051
Country: DE
Telephone: +49 24194250
E-mail: poststelle@vg-aachen.nrw.de
URL: http://www.vg-aachen.nrw.de/
VI.4.3) Precise information on deadline(s) for review procedures
Beim Verdacht einer rechtswidrigen Benachteiligung sollte diese der Vergabestelle mitgeteilt werden.

Gem. § 149 Nr. 8 GWB gilt bei dieser Konzessionsvergabe der 1. Teil des GWB, der auch den Primärrechtsschutz über die Vergabekammer regelt, nicht.

Neben dem Beschwerdeverfahren an die Bezirksregierung Köln ist daher der Verwaltungsrechtsweg zum Verwaltungsgericht Aachen eröffnet.

Hilfsweise:

Siehe § 135 GWB zur Geltendmachung der Unwirksamkeit:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Siehe ferner § 160 GWB zu Nachprüfungsanträgen vor der Vergabekammer:

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


Section VI

Date of dispatch of this notice : 2020-08-14

CPV Codes
64215000; IP telephone services;

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