Germany-Wachtendonk: Architectural and related services
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Title | Germany-Wachtendonk: Architectural and related services |
OJEU (High Value) | 407361-2020 |
Type | Invitation to tender |
Date Published | 2020-08-31 |
Deadline | 2020-09-30 10:00:00 |
Nature Of Contract | Service contract |
Awarding Authority | |
Procedure |
Description : |
I.1) Name and addresses: NUTS code: DEA1B Communication I.3) Procurement documents (URL):https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYREYW0U/documents Additional Information I.3.4) Additional information can be obtained from: I.3.6)Tenders or requests to participate must be submitted electronically via: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYREYW0U I.4) Type of the contracting authority: REGIONAL AUTHORITY I.5.1) Main Activity: GENERAL PUBLIC SERVICES Feuerwehrgerätehaus Wachtendonk — Los 2 II.1.4) Short description Die Gemeinde Wachtendonk möchte ein optisch ansprechendes, voll funktionsfähiges und auf die Zukunft ausgerichtetes Feuerwehrgerätehaus in qualitativ hochwertiger aber eher schlichter Ausführung errichten. Die Maßnahme soll ggf. auch zu einem kleinen Anteil über den Zuwendungen aus dem Programm „Dorferneuerung 2021 und Sonderaufruf Feuerwehrhäuser in Dörfern 2021" finanziert werden. Hierzu sucht die Vergabestelle in einem ersten Schritt Planer für die Leistungsbilder Objektplanung (Gebäude, Innenräume und Freianlagen), Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Verkehrsplanung, Bauphysik und Brandschutz. Diese Bekanntmachung betrifft ausschließlich das Los 2 — Tragwerksplanung und Bauphysik. II.01) Estimated value excluding VAT: EUR 63000.00 II.1.6) This contract is divided into lots: no NUTS code: DEA1B II.2.3.2) Main site or place of performance: Gemeinde Wachtendonk Weinstraße 1 47669 Wachtendonk II.1.4) Short description Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI, Bauphysik gemäß Anlage 1, Ziffer 1.2 zur HOAI. II.2.5) Award criteria: Value excluding VAT: EUR 63000.00 II.2.6) Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system II.2.7) II.2.7) II.2.7.5) This contract is subject to renewal: no II.2.9) Envisaged number of candidates 3 II.2.9,4) Objective criteria for choosing the limited number of candidates: Siehe Bewertungsmatrix und Ziffer III.2.1-2.3. II.2.10) Variants will be accepted: no II.2.11) Options II.2.11.2) Description of options — Stufe 1: LPH 1-4 mit Zuschlagserteilung; — Stufe 2: LPH 5-6 optional. The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds): no III.1.1) List and brief description of conditions Es werden folgende Eigenerklärungen gefordert: — Über das Vermögen des Unternehmens wurde nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt nach den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. — Unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation. — Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, ist rechtskräftig verurteilt worden, wegen: a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), h) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder einem Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbstverantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. — Unser Unternehmen kommt seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben gemäß den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat, ordnungsgemäß nach. III.1.2.3) List and brief description of selection criteria — Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 5,0 Mio. EUR bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 2,5 Mio. EUR bei jeweils zweifacher Maximierung pro Jahr; — Bruttogesamtumsatz der letzten 3 Jahre. III.1.3.2) List and brief description of selection criteria A = Ausschluss, B = Bewertungskriterium Referenzen (B), Projektkosten KG 300-400 größer/gleich 2,8 Mio., zwischen 2 und 2,8 Mio. oder kleiner 2 Mio. brutto (B), Jahr der Fertigstellung 2017 oder später, 2016, 2015 oder früher (B), LPH 1-4, 5-6 (B). 2 2 2 Projektleitung und Projektstellvertretung — Projektvolumen (Planung und Bau) der letzten 3 in Federführung betreuten Projekte (bis LPH 6, addierter Bruttowert aller 3 Projekte) größer/gleich 8 Mio., größer/gleich 5 Mio. und kleiner 8 Mio. brutto, kleiner 5 Mio. brutto; — Anzahl Planungsleistungen für ein Gebäude größer/gleich 10, 5-9, weniger als 5 (B); — Planungsleistungen für ein Gebäude (mehr als 10 Projekte, bis 5 Projekte einschließlich, weniger als 5 Projekte (B); — Tägtigkeit als Planer größer/gleich 10 Jahre, größer/gleich 5 und weniger als 10, weniger als 5 (B); — Qualifikation nach § 54 IV LBO NRW (A). III.2.1) Reference to the relevant law, regulation or administrative provision 1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und entsprechend der Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt"/„Ingenieur" zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Personen die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Voraussetzungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis als Ingenieur/Architekt verfügt, dessen Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG oder 2001/19/EG gewährleistet ist. 2. Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. 3. Bietergemeinschaften aus natürlichen und/oder juristischen Personen: Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Soweit mehr als ein Mitglied Planungsleistungen im Bereich Architektur-/Ingenieurleistungen erbringt, muss auch dieses Mitglied die entsprechenden Anforderungen erfüllen. III.2.3) Obligation to indicate the names and professional qualifications of the staff assigned to performing the contract IV.1.1) Type of procedure: Competitive Negotiation IV.1.1) Type of procedure: Competitive procedure with negotiation IV.1.4) Recourse to staged procedure to gradually reduce the number of solutions to be discussed or tenders to be negotiated IV.2.1) Time limit for receipt of tenders or requests to participate IV.2.2) Date 2020-09-30 IV.2.2) Local time 10:00 VI.2.1) Electonic ordering will be used VI.2.2) Electronic invoicing will be accepted VI.2.3) Electronic payment will be used Additional Information: Bekanntmachungs-ID: CXPTYREYW0U Review body: VI.4.3) Precise information on deadline(s) for review procedures § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, (3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Date of dispatch of this notice : 2020-08-26 |
CPV Codes |
71200000; Architectural and related services; |
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