Germany-Viersen: Earthmoving and excavating machinery, and associated parts

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Title Germany-Viersen: Earthmoving and excavating machinery, and associated parts
OJEU (High Value) 408748-2020
Type Invitation to tender
Date Published 2020-09-01
Deadline 2020-09-30 10:00:00
Nature Of Contract Supply contract
Awarding Authority
Procedure Open procedure

Description :
CONTRACT NOTICE


Section I: Contracting authority

I.1) Name and addresses:
Official name: Niersverband Viersen
Postal address: Am Niersverband 10
Town: Viersen
Postal code: 41747
Country: DE
Telephone: +49 216237040
E-mail: vergabeaw@niersverband.de
NUTS code: DEA1E
Main address: www.niersverband.de

Communication
I.3) Procurement documents
(URL):https://www.subreport.de/E62711583

Additional Information
I.3.4) Additional information can be obtained from:
I.3.8) to the above mentioned address
I.4) Type of the contracting authority: BODY PUBLIC

Main Activity
I.5.1) Main Activity: ENVIRONMENT

Section II: Object of Contract


Title:
Ersatzbeschaffung u. Erweiterung Maschinenpark -Lieferung von Hydraulik-Kettenbaggern 30 t-Klasse


II.1.4) Short description
Ersatzbeschaffung und Erweiterung des Maschinenparks Lieferung von Hydraulik-Kettenbaggern:

1. Grundleistung: Hydraulik-Kettenbagger 30 t-Klasse mit Wechselausleger 2. Optionale Leistung: Hydraulik-Kettenbagger 30 t-Klasse, baugleich s. 1.


Information about lots
II.1.6) This contract is divided into lots: no

Description: Item/Lot 1
NUTS code: DE
NUTS code: DEA1E
II.2.3.2) Main site or place of performance:
47929 Grefrath

II.1.4) Short description
1. Grundleistung:

1.1 Lieferung eines Hydraulik-Kettenbagger 30 t Klasse mit Wechselausleger (Grundmaschine);

Die Grundmaschine ist ein betriebsfertiger und einsatzbereiter Kettenbagger mit Standard-Grabausrüstung mit der Möglichkeit, dies zeitsparend und effizient auf einen Longreach-Ausleger umzubauen. Die angebotene Maschine darf ein Transportgewicht von 24 500 kg bei abgebautem Kontergewicht und mit angebautem Standardausleger ohne Anbauwerkzeug nicht überschreiten.

1.2 Longreachausleger min. 17 m Gesamtauslage inkl. Transportgestell;

z.B. ca. 10,20 m Ausleger;

z.B. ca. 7,90 m Löffelstiel;

1.3 Abnehmbares Kontergewicht max. 8 000 kg geeignet für den Standard- und Longreachausleger;

1.4 Transportgestell Standardausleger;

1.5 Grabenräumlöffel Standardausleger hydraulisch schwenkbar;

1.6 Tieflöffel Standardausleger mit abschraubbaren Zähnen;

1.7 Grabenräumlöffel Ausleger lang hydraulisch schwenkbar;

1.8 Tieflöffel Ausleger lang mit abschraubbaren Zähnen;

1.9 3 D Maschinensteuerung;

Die Maschine muss mit einem einsatzbereiten 3D Maschinensteuerungssystem ausgestattet sein, dass es ermöglicht digitale Geländeplanungen,

Aushübe und Planierarbeiten mit dem Bagger auszuführen.

Die Planungen müssen in das System des Baggers übertragen und umgesetzt werden können.

1.10 Eventualposition: Erweiterung der Gewährleistung gem. der Besonderen Vertragsbedingungen um weitere 36 Monate mit gleichem Umfang auf insgesamt 5 Jahre;

1.11 Lieferung und Einweisung;

2. Optionale Leistung:

2.1 Lieferung eines baugleichen (s. 1.) Hydraulik-Kettenbaggers;

Baugleich mit Pos. 1.1;

Kompatibel mit Pos. 1.2;

2.2 Abnehmbares Kontergewicht max. 8 000 kg;

Baugleich mit Pos.: 1. 3;

2.3 Transportgestell Standardausleger;

Baugleich mit Pos.: 1. 4;

2.4 Grabenräumlöffel Standardausleger;

Baugleich mit Pos.: 1. 5;

2.5 Tieflöffel Standardausleger;

Baugleich mit Pos.: 1. 6;

2.6 3 D Maschinensteuerung;

Baugleich mit Pos.: 1. 9;

2.7 Eventualposition: Erweiterung der Gewährleistung;

Gem. der Besonderen Vertragsbedingungen um weitere 36 Monate mit gleichem Umfang auf insgesamt 5 Jahre;

2.8 Lieferung und Einweisung.

II.2.5) Award criteria:

Criteria: Reichweite Longreach-Ausleger
Weighting: 20 %

Criteria: Liefertermine
Weighting: 10 % (5 % + 5 %)
Cost/Price
Weighting: 70 %
II.2.6) Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system
II.2.7) Start: 2020-11-12
II.2.7) End: 2021-09-30
II.2.7.5) This contract is subject to renewal: no
II.2.10) Variants will be accepted: no

The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds): no

Section III: Legal, economic, financial and technical information

III.1.1) List and brief description of conditions
Der Bieter erklärt, dass er Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist (Name der BG/Mitgliedsnummer).Der Bieter verpflichtet sich gem. der Datei „Eigenerklärungen“ (s. Verdingungsunterlagen), dass er nach Aufforderung des Auftraggebers eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegt.

III.1.2.3) List and brief description of selection criteria
Die Bieter werden aufgefordert eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV 2016) zu übersenden, welche die Punkte der Eigenerklärung abdeckt.

(Hinweis zur Bearbeitung: Seite https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren:„Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer“, dann markieren: „eine EEE importieren“ und die in unseren Verdingungsunterlagen enthaltene Datei hochladen.) Wenn der Bieter keine EEE vorlegt, sind die zu erfüllenden Anforderungen an seine Eignung als „Eigenerklärungen“ gem. Formblatt d) der Verdingungsunterlagen dargestellt. Das Formblatt „Eigenerklärungen“ werden u. a. folgende Eignungskriterien überprüft:

Der Bieter hat Angaben machen ob, er für die zu vergebende Leistung präqualifiziert ist und im Präqualifikationsverzeichnis (mit Angaben zum Verzeichnis, Unternehmens, PQ-Nummer) der eingetragen ist.

Der Bieter erklärt, dass sein Unternehmen nicht — bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;

— zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangelsMasse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;

— im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.

Der Bieter hat zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse sein Unternehmen von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden. Der Bieter hat zu erklären, dass keine Verfehlungen vorliegen, die seinen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerbrechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.

Der Bieter hat zu erklären, die alle zuvor geforderten Erklärungen auch von Unterauftragnehmern zu fordern und vor Vertragsschluss vorzulegen.

Der Bieter hat zu erklären, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllthat.

Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter nach Aufforderung des Auftraggebers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG vorlegen.

Falls der Bieter beabsichtigt die zu vergebende Leistung im Rahmen einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft abzuwickeln, ist eine Erklärung aller Unternehmen der Bietergemeinschaft (bevollmächtigter Vertreter, weitere Mitglieder) beizubringen. (z. B. Musterformular 234 Vergabehandbuch Bund unter https://www.vergabe.nrw.de/download/formulare-vob-hochbau

Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt unberührt. Der Niersverband kann von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, verlangen, dass sie entsprechende Nachweise über die Leistungsfähigkeit und Erklärungen über die Zurverfügungstellung der Kapazitäten der vorgesehenen Eignungsleiher beibringen.

III.1.3.2) List and brief description of selection criteria
Der Bieter wird aufgefordert eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE; § 50 VgV 2016) zu übersenden, welche die Punkte der Eigenerklärung abdeckt.

(Hinweis zur Bearbeitung: Seite https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de laden und markieren:„Ich bin ein Wirtschaftsteilnehmer“, dann markieren: „eine EEE importieren“ und die in unseren Verdingungsunterlagen enthaltene Datei hochladen.). Wenn der Bieter keine EEE vorlegt, sind die zu erfüllenden Anforderungen an seine Eignung als „Eigenerklärungen“ gem. Formblatt d) der Verdingungsunterlagen dargestellt. Das Formblatt „Eigenerklärungen“ werden u. a. folgende Eignungskriterien überprüft:

1. Der Bieter hat Angaben machen ob, er für die zu vergebende Leistung präqualifiziert ist und im Präqualifikationsverzeichnis (mit Angaben zum Verzeichnis, Unternehmens, PQ-Nummer) der eingetragen ist,

2. Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft,die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,

3. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:

In den letzten 5 Jahren soll der Bieter vergleichbare Leistungen ausgeführt haben.

Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, muss der Bieter nach Aufforderung des Auftraggebers 3 Referenznachweise mit i. d. R. folgenden Angaben vorlegen:

Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer, ...). Darüber hinaus sind vom Bieter nachzuweisen:

Referenzen oder Nachweise, dass der Bieter die beschriebenen Umbauten an vergleichbaren Geräten bereits selbst durchgeführt hat bzw. durch Dritte durchführen ließ.

III.2.3) Obligation to indicate the names and professional qualifications of the staff assigned to performing the contract

Section IV: Procedure

IV.1.1) Type of procedure: Open

IV.2.1) Time limit for receipt of tenders or requests to participate
IV.2.2) Date 2020-09-30
IV.2.2) Local time 10:00


IV.2.6) Tender must be valid until
2020-11-11
IV.2.7) Conditions for opening of tenders
IV.2.7) Date 2020-09-30
IV.2.7) Local time 10:00
IV.02.07) Place
Viersen


Section V: Complementary information



Review body:
Official name: Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Town: Düsseldorf
Postal code: 40474
Country: DE
VI.4.3) Precise information on deadline(s) for review procedures
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Teil 4, Anwendung. Auszug:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).

Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.

Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter,deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber;auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).


Section VI

Date of dispatch of this notice : 2020-08-27

CPV Codes
43200000; 43260000; Earthmoving and excavating machinery, and associated parts; Mechanical shovels, excavators and shovel loaders, and mining machinery;

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