Germany-Zweibrücken: Guard services
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Title | Germany-Zweibrücken: Guard services |
OJEU (High Value) | 412424-2020 |
Type | Invitation to tender |
Date Published | 2020-09-02 |
Deadline | 2020-09-30 13:00:00 |
Nature Of Contract | Service contract |
Awarding Authority | |
Procedure | Accelerated restricted procedure |
Description : |
http://www.evergabe-online.de/ http://www.evergabe-online.de/ 6001960533- unbewaffneter Pförtnerdienst ohne Berechtigung nach UzwgBw auf dem PiÜbPl-Wasser in Speyer für 4 Jahre mit der Option 3 x 1 Jahr zu verlängern 3 Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften NUTS code: DEB38 4 6001960533-unbewaffneter Pförtnerdienst ohne Berechtigung nach UzwgBw auf dem PiÜbPl-Wasser in Speyer für 4 Jahre mit der Option 3 x 1 Jahr zu verlängern II.2.10) Variants will be accepted: yes II.2.10.1) Variants will be accepted: yes Gem. Leistungsbeschreibung Es handelt sich um ein einstufiges Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb, da die eingehenden Angebote zu 100 % nach dem Preis bewertet werden. Die Angebotspreise müssen mindestens auskömmlich kalkuliert sein (= tarifl. Stundenlohn + 70 %). Bieter müssen angeben, wie groß der Personalpool ist, welcher der Kalkulation zugrunde liegt. II.2.11) Options Option, die Laufzeit des Vertrages um 3 x 1 Jahr zu verlängern 42 3 36 01 06 2021 31 05 2025 Keine Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)) Zahlungen erfolgen 30 Tage nach Eingang der Rechnung beim Auftraggeber. III.01-08_01) Legal form to be taken by the group of economic operators to whom the contract is to be awarded: Gesamtschuldnerisch haftend 15 04 2021 Ein aktueller Handelsregisterauszug und Gewerbezentralregisterauszug sind den Angebotsunterlagen beizugügen (nicht älter als 3 Monate). Bankauskunft Bescheinigung Finanzamt Versicherungsnachweis Bieter müssen den Sachkundenachweis nach § 34a GewO vorlegen. — elektronische Bekanntmachung; — elektronische Zurverfügungstellung der Unterlagen; — elektronische Einreichung der Angebote. 6001960533-BwDLZ Zweibrücken 30 09 2020 13:00 28 08 2020 Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html 28 08 2020 |
CPV Codes |
79713000; Guard services; |
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