Germany-Coblenz: Armoured military vehicles

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Title Germany-Coblenz: Armoured military vehicles
OJEU (High Value) 573671-2020
Type Invitation to tender
Date Published 2020-11-27
Deadline 2021-01-27 13:00:00
Nature Of Contract Supply contract
Awarding Authority
Procedure Negotiated procedure

Description :






Official name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
National registration number: National registration number:
Postal address: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Town: Koblenz
Postal code: 56073
Country: DE
Contact person: BAAINBw E2.3 (AIN)

Telephone: +49 261-400-25226

E-mail: BAAINBwE2.3@bundeswehr.org
Fax: +49 261-400-25232

Main address: http://www.evergabe-online.de/
http://www.evergabe-online.de/
http://www.evergabe-online.de/















Beschaffung von 500 EA „Notlaufeinsatz, Luftreifen“






Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften.

NUTS code: DEA37

6002012363-BAAINBw E2.3V










1
Notlaufeinsatz, Luftreifen


II.2.10) Variants will be accepted: yes II.2.10.1) Variants will be accepted: yes



Beschaffung von 500 EA „Notlaufeinsatz, Luftreifen“ gemäß Bestellanforderung 40841616






02
11
2021

03
11
2021



Keine


Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))

III.01-08_01) Legal form to be taken by the group of economic operators to whom the contract is to be awarded:
Gesamtschuldnerisch haftend


























6002012363-BAAINBw E2.3V






27
01
2021
13:00






Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).

Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.





Official name: Bundeskartellamt
Postal address: Villemomblerstraße 76
Town: Bonn
Postal code: 53123
Country: DE

E-mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telephone: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163


§ 160 GWB Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 Unwirksamkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html


23
11
2020

CPV Codes
35410000; Armoured military vehicles;

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