Germany-Berlin: Forestry services
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Title | Germany-Berlin: Forestry services |
OJEU (High Value) | 622075-2020 |
Type | Additional information (IC = AA changes and cancellations) |
Date Published | 2020-12-22 |
Deadline | 2021-01-27 12:00:00 |
Nature Of Contract | Service contract |
Awarding Authority | |
Procedure | Open procedure |
Description : |
I.1) Name and addresses: NUTS code: DE300 Baumkontrolle (Verkehrssicherung an Bäumen) inkl. Katastererstellung/-überarbeitung in Brandenburg und Berlin – VOEK 061-20 II.1.4) Short description Baumkontrolle (Verkehrssicherung an Bäumen) inkl. Katastererstellung/-überarbeitung in Brandenburg und Berlin. Date of dispatch of this notice : 2020-12-17 Notice number in the OJ S 2020/S 242-597960 Changes II.2.7) II.2.1) Lot No: 1 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Old Value: Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung für die Lose 1, 2, 3, 4, 5 und 6 beginnt am 1.5.2021 und endet am 30.4.2023 (Vertragsfrist). Die Dauer der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich (gem. §126b in Textform) gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an. Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt neun Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform (gem. §126b BGB) erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der vertragsverantwortlichen Stelle der AG. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. New Value: Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.5.2021 und endet am 30.4.2023 (Vertragsfrist). Die Dauer der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an. Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt neun Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der vertragsverantwortlichen Stelle der AG. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Changes II.2.7) II.2.1) Lot No: 2 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Old Value: Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.5.2021 und endet am 30.4.2023 (Vertragsfrist). Die Dauer der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich (gem. §126b in Textform) gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an. Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt neun Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform (gem. §126b BGB) erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der vertragsverantwortlichen Stelle der AG. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. New Value: Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.5.2021 und endet am 30.4.2023 (Vertragsfrist). Die Dauer der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an. Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt neun Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der vertragsverantwortlichen Stelle der AG. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Changes II.2.7) II.2.1) Lot No: 3 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Old Value: Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.5.2021 und endet am 30.4.2023 (Vertragsfrist). Die Dauer der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich (gem. §126b in Textform) gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an. Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt neun Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform (gem. §126b BGB) erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der vertragsverantwortlichen Stelle der AG. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. New Value: Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.5.2021 und endet am 30.4.2023 (Vertragsfrist). Die Dauer der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an. Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt neun Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der vertragsverantwortlichen Stelle der AG. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Changes II.2.7) II.2.1) Lot No: 4 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Old Value: Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.5.2021 und endet am 30.4.2023 (Vertragsfrist). Die Dauer der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich (gem. §126b in Textform) gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an. Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt neun Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform (gem. §126b BGB) erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der vertragsverantwortlichen Stelle der AG. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. New Value: Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.5.2021 und endet am 30.4.2023 (Vertragsfrist). Die Dauer der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an. Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt neun Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der vertragsverantwortlichen Stelle der AG. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Changes II.2.7) II.2.1) Lot No: 5 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Old Value: Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.5.2021 und endet am 30.4.2023 (Vertragsfrist). Die Dauer der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich (gem. §126b in Textform) gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an. Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt neun Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform (gem. §126b BGB) erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der vertragsverantwortlichen Stelle der AG. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. New Value: Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.5.2021 und endet am 30.4.2023 (Vertragsfrist). Die Dauer der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an. Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt neun Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der vertragsverantwortlichen Stelle der AG. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Changes II.2.7) II.2.1) Lot No: 6 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Old Value: Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.5.2021 und endet am 30.4.2023 (Vertragsfrist). Die Dauer der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich (gem. §126b in Textform) gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an. Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt neun Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform (gem. §126b BGB) erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der vertragsverantwortlichen Stelle der AG. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. New Value: Der Leistungszeitraum der Rahmenvereinbarung beginnt am 1.5.2021 und endet am 30.4.2023 (Vertragsfrist). Die Dauer der Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht von der AG mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Für die Rechtzeitigkeit kommt es auf den Eingang des Kündigungsschreibens an. Dem AN wird eine Widerspruchsfrist vor jeder einzelnen Verlängerungsoption eingeräumt. Die Widerspruchsfrist für den AN beträgt neun Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der vertragsverantwortlichen Stelle der AG. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens am 30.4.2025, ohne dass es einer Kündigung bedarf. |
CPV Codes |
03452000; 77200000; 30221000; Trees; Forestry services; Digital cadastral maps; |
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