Germany-Pforzheim: Construction work for multi-dwelling buildings and individual houses

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Title Germany-Pforzheim: Construction work for multi-dwelling buildings and individual houses
OJEU (High Value) 457750-2020
Type Invitation to tender
Date Published 2020-09-30
Deadline 2020-11-05 11:00:00
Nature Of Contract Public works contract
Awarding Authority
Procedure Open procedure

Description :
CONTRACT NOTICE


Section I: Contracting authority

I.1) Name and addresses:
Official name: Stadtbau GmbH Pforzheim Projekt- und Stadtentwicklung
Postal address: Schlossberg 20
Town: Pforzheim
Postal code: 75175
Country: DE
Contact person: Personal- und Organisationsamt – Zentrale Vergabestelle
Telephone: +49 723139-0
E-mail: Zentrale.Vergabestelle@stadt-pforzheim.de
Fax: +49 723139-2846
NUTS code: DE129
Main address: www.pforzheim.de

Communication
I.3) Procurement documents
(URL):https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-174bf68683d-27928a1f360f5105

Additional Information
I.3.4) Additional information can be obtained from:
I.3.6)Tenders or requests to participate must be submitted electronically via:
www.vergabe24.de
I.4) Type of the contracting authority:
Kommunalees Wohnungsbauunternehmen – Tochtergesellschaft Stadt Pforzheim

Main Activity
I.5.1) Main Activity: HOUSING AND COMMUNITY AMENITIES

Section II: Object of Contract


Title:
Neubau Wohnhäuser Krummer Weg - Zimmer- und Holzbauarbeiten

Reference number: StB 2020.05 VE199

II.1.4) Short description
Zimmer- und Holzbauarbeiten.


Information about lots
II.1.6) This contract is divided into lots: no

Description: Item/Lot 1
NUTS code: DE129
II.2.3.2) Main site or place of performance:
Krummer Weg Pforzheim

II.1.4) Short description
Zimmer-/Holzbauarbeiten für den Neubau von drei 4- bzw. 5-geschossigen Mehrfamilienhäusern in kombinierter Holz-/Massivbauweise:

Brettsperrholzwände;
2

Brettsperrholzdecken;
2

Holzfassade (Brettschalung Weißtanne), einschließlich Unterkonstruktion und Wärmedämmung.
2

II.2.5) Award criteria:
Cost/Price
II.2.6) Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system
II.2.7) Start: 2020-12-08
II.2.7) End: 2021-08-27
II.2.7.5) This contract is subject to renewal: no
II.2.10) Variants will be accepted: no

The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds): no

Section III: Legal, economic, financial and technical information

III.1.1) List and brief description of conditions
Gem. KEV 179 AngErg Eignung:

d) Eintragungen in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes,

e) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,

f) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,

g) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,

h) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.

III.1.2.3) List and brief description of selection criteria
Gem. KEV 179 AngErg Eignung:

a) Umsatz des Unternehmens.

III.1.3.2) List and brief description of selection criteria
Gem. KEV 179 AngErg Eignung:

b) Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind /Referenzen,

c) Arbeitskräfte.


Section IV: Procedure

IV.1.1) Type of procedure: Open

IV.2.1) Time limit for receipt of tenders or requests to participate
IV.2.2) Date 2020-11-05
IV.2.2) Local time 11:00


IV.2.6) Tender must be valid until
2020-12-14
IV.2.7) Conditions for opening of tenders
IV.2.7) Date 2020-11-05
IV.2.7) Local time 11:00
IV.02.07) Place
Stadt Pforzheim – Zentrale Vergabestelle Neues Rathaus, Marktplatz 1, 75175 Pforzheim


Additional Information:

Angebotsöffnung durch den Submissionsleiter und den Schriftführer. Es sind keine weiteren Personen zugelassen (elektronisches Verfahren).


Section V: Complementary information


VI.2.1) Electonic ordering will be used

Additional Information:

— Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und Uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen.

Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 11 Abs. 4 EU VOB/A ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.

Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen (hier für die Stadtbau GmbH Pforzheim) über die Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen?

— Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System;

— Download der Software „Bietercockpit“ für die Angebotserstellung;

— Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch;

— automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen;

— verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim;

— verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe;

— Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den staatsanzeiger Baden-Württemberg;

— Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können.

Alle o. g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt.

— Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:

Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.

— Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:

Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 28.10.2020, 16.00 Uhr ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die Zentrale Vergabestelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der Zentralen Vergabestelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.


Review body:
Official name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postal address: Durlacher Allee 100
Town: Karlsruhe
Postal code: 76137
Country: DE
VI.4.3) Precise information on deadline(s) for review procedures
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:

§ 160 Abs. 3, Antrag:

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebots-abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 § 135 Unwirksamkeit

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.


Section VI

Date of dispatch of this notice : 2020-09-25

CPV Codes
45211000; 45422000; Construction work for multi-dwelling buildings and individual houses; Carpentry installation work;

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