Germany-Berlin: Servers
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Title | Germany-Berlin: Servers |
OJEU (High Value) | 322877-2020 |
Type | Invitation to tender |
Date Published | 2020-07-10 |
Deadline | 2020-08-07 09:00:00 |
Nature Of Contract | Supply contract |
Awarding Authority | |
Procedure | Open procedure |
Description : |
I.1) Name and addresses: NUTS code: DE I.2.3) The contract is awarded by a central purchasing body Communication I.3) Procurement documents (URL):https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDN1U/documents Additional Information I.3.4) Additional information can be obtained from: I.3.6)Tenders or requests to participate must be submitted electronically via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDKDN1U I.4) Type of the contracting authority: BODY PUBLIC I.5.1) Main Activity: HEALTH Rahmenvertrag für NetApp Produkte II.1.4) Short description Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag zum Bezug von Storage-Systemen (Hard- und Software inkl. Wartung) des Herstellers NetApp sowie Dienstleistungen und Übernahme der Wartung für alte LSI/EOEM Systeme. II.1.6) This contract is divided into lots: no NUTS code: DE II.2.3.2) Main site or place of performance: AOK-Bundesverband GbR Rosenthaler Str. 31 10178 Berlin II.1.4) Short description Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Rahmenvertrag zum Bezug von Storage-Systemen (Hard- und Software inkl. Wartung durch vom Hersteller zertifizierte Mitarbeiter des Auftragnehmers) des Herstellers NetApp sowie Dienstleistungen und Übernahme der Wartung für alte LSI/EOEM Systeme. Der AOK-Bundesverband betreibt bereits eine Reihe von Block-Storage-Systemen des Herstellers NetApp. Es ergeben sich mit dem ständig steigenden Datenaufkommen qualitative und quantitative neue Anforderungen und es ist mit zunehmenden Engpässen bzgl. Performance und Speicherbedarf zu rechnen. Die Leistungs- und Übertragungswerte der neuen Kernsysteme sollten daher bei der konkreten Beschaffung besondere Beachtung finden. Bei den zukünftigen Vorhaben handelt es sich um eine geplante Modernisierung und Erweiterung der vorhanden aktiven Speichersysteme und Anschaffung weiterer Block-Storage-Systeme des Herstellers NetApp (E-Series) für den Betrieb und verschiedene Backupmechanismen. Besonders auf die sehr hohe Performance für dedizierte Workloads wird sehr viel Wert gelegt. Die Gesamtzahl der installierten NetApp Systeme beträgt derzeit 9 (inkl. LSI/EOEM Syste-me). Es werden diverse Komponenten des Herstellers NetApp benötigt. Dazu zählen beispielsweise Controller (z.B. E5600, E5700), Shelfs (z.B. 12, 24, 60 Platten), Festplatten in unterschiedlichsten Ausprägungen (z.B. SSD, SAS), Geschwindigkeiten (z.B. 7,2k, 10k) und Größen (z.B. 900GB, 4TB), Zubehör sowie verschiedene Softwarelizenzen (z. B. Snapshot Volume, Synchrone Mirroring, Volume Copy). Es ist zu beachten, dass die aktuell verwendeten Systeme, auch aus einem früheren LSI/EOEM Haus kommend, in die zukünftige Wartung mit einfließen müssen. Für eine zukünftige Migration muss gewährleistet werden, dass neben einer möglichen Aktualisierung der Software auch Software Optionen angeboten werden können, um eine Migration, Replikation, Kopie zwischen Systemen gewährleisten zu können. II.2.5) Award criteria: Cost/Price II.02.07) Duration in months 48 II.2.7.5) This contract is subject to renewal: no II.2.10) Variants will be accepted: no The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds): no III.1.1) List and brief description of conditions 1. Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen; 2. Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt. (a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannte Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen. (b) Hinweis Eignungsleihe: Im Fall der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen: — Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer; — Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter. (c) Hinweis Nachunternehmer: Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen: — Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer; — Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!). III.1.2.3) List and brief description of selection criteria 1. Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung, einschl. Nachweis einer aktuell bestehenden und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers. 2. Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren. III.1.3.2) List and brief description of selection criteria Der Auftragnehmer reicht mindestens eine Referenz ein aus den letzten 3 Geschäftsjahren, welche einen vergleichbaren, hier ausgeschriebenen Auftragsgenstand und Volumen hat. Es ist eine detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen. IV.1.1) Type of procedure: Open IV.1.3) The procurement involves the establishment of a framework agreement IV.2.1) Time limit for receipt of tenders or requests to participate IV.2.2) Date 2020-08-07 IV.2.2) Local time 09:00 IV.2.7) Conditions for opening of tenders IV.2.7) Date 2020-08-07 IV.2.7) Local time 09:01 VI.2.2) Electronic invoicing will be accepted Additional Information: Ergänzung zu Ziffer II.2.7): Die Vertragslaufzeit beträgt bezogen auf die Systemlieferungsleistungen 4 Jahre (48 Monate) ab Zuschlagserteilung. Bezogen auf die Leistungen nach der Systemlieferung (Systemservice) wird die Vertragslaufzeit im jeweiligen Einzelvertrag geregelt und kann bis zu 3 Jahre (36 Monate) nach Ablauf der Systemlieferungsleistungen betragen. Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDN1U Review body: VI.4.3) Precise information on deadline(s) for review procedures § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat…" § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. „(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…". Date of dispatch of this notice : 2020-07-07 |
CPV Codes |
48820000; Servers; |
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