Germany-Ahrensfelde: Construction work
Get tender notifications and more sign up now and never miss an opportunity again. Already a member? log in to your account.
Title | Germany-Ahrensfelde: Construction work |
OJEU (High Value) | 408382-2020 |
Type | Invitation to tender |
Date Published | 2020-09-01 |
Deadline | 2020-09-30 13:15:00 |
Nature Of Contract | Public works contract |
Awarding Authority | |
Procedure | Open procedure |
Description : |
I.1) Name and addresses: NUTS code: DE405 Communication I.3) Procurement documents (URL):https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YBLRYDB/documents Additional Information I.3.4) Additional information can be obtained from: I.3.6)Tenders or requests to participate must be submitted electronically via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YBLRYDB I.4) Type of the contracting authority: REGIONAL AUTHORITY I.5.1) Main Activity: GENERAL PUBLIC SERVICES Neubau Grundschule Lindenberg — Los 16 (WDVS-Fassade) II.1.4) Short description Neubau Grundschule Lindenberg — Los 16 (WDVS-Fassade). II.01) Estimated value excluding VAT: EUR 87000.00 II.1.6) This contract is divided into lots: no NUTS code: DE405 II.2.3.2) Main site or place of performance: Gemeinde Ahrensfelde Thomas-Müntzer-Straße 1 16356 Ahrensfelde II.1.4) Short description Neubau Grundschule Lindenberg — Los 16 (WDVS-Fassade). II.2.5) Award criteria: Cost/Price Value excluding VAT: EUR 87000.00 II.2.6) Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system II.2.7) II.2.7) II.2.7.5) This contract is subject to renewal: no II.2.10) Variants will be accepted: yes II.2.10.1) Variants will be accepted: yes The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds): no III.1.1) List and brief description of conditions Siehe Formblatt 124.Los16Eigenerklärung.docx III.1.2.3) List and brief description of selection criteria Mindestjahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre: 250 000 EUR, akt. Bescheinigung Berufsgenossenschaft, des Sozialversicherungsträgers und des Finanzamtes, Akt. Nachweis d. Haftpflichtversicherung, akt. Freistellungsbesch. n. § 48 Abs.1, Satz 1 EstG Siehe auch Formblatt 124.Los16Eigenerklärung.docx III.1.2.4) Minimum level(s) of standards possibly required Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mind. 0,25 Mio. EUR. III.1.3.2) List and brief description of selection criteria Siehe Formblatt 124.Los16Eigenerklärung.docx. III.1.3.3) Minimum level(s) of standards possibly required Siehe Formblatt 124.Los16Eigenerklärung.docx. III.2.3) Obligation to indicate the names and professional qualifications of the staff assigned to performing the contract IV.1.1) Type of procedure: Open IV.2.1) Time limit for receipt of tenders or requests to participate IV.2.2) Date 2020-09-30 IV.2.2) Local time 13:15 IV.2.6) Tender must be valid until 2020-12-31 IV.2.7) Conditions for opening of tenders IV.2.7) Date 2020-09-30 IV.2.7) Local time 13:15 IV.02.07) Place Gemeinde Ahrensfelde Rathaus, großer Ratssaal (EG) Lindenberger Straße 1 16356 Ahrensfelde Additional Information: Nicht öffentliche Submission, Bieter bzw. deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen! Additional Information: Bekanntmachungs-ID: CXP9YBLRYDB Review body: VI.4.3) Precise information on deadline(s) for review procedures Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 135 (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. § 160: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. VI.04.04) Service from which information about the review Date of dispatch of this notice : 2020-08-27 |
CPV Codes |
45000000; 45443000; 45410000; 45442000; 45440000; Construction work; Facade work; Plastering work; Application work of protective coatings; Painting and glazing work; |
Sign-up now to receive weekly OJEU reports for the UK, your sector and/or elsewhere in the EU. We also report on the procurement of EC Institutions. |
|